Ab sofort darf bei Soja nur noch Saatgut aus ökologischer Produktion verwendet werden. Das heißt, solange in den jeweiligen Reifegruppen bzw. in der Gruppe Edamame genügend Auswahl an Sorten und Saatgut besteht, ist der Einsatz von konventionell unbehandeltem Saatgut nicht mehr möglich. Da vor allem im Bereich des Speisesojaanbaus die Sorten oft im Vertrag festgelegt sind, wird bei Soja dasselbe Verfahren wie bei Kartoffeln angewendet.
Bei einer Saatgutbestellung vor dem 31.01.25 bleibt die Möglichkeit bestehen, im Falle der Nichtverfügbarkeit einer Sorte, eine Ausnahmegenehmigung für die bestellte Sorte zu bekommen, um ggf. vertragskonform produzieren zu können.
Somit gilt: um eine sichere Versorgung der gewünschten Sorte zu gewährleisten, muss die Sojasaatgutbestellung vor dem 31.01.25 erfolgen und entsprechend eine Bestätigung der Bestellung vorliegen.